Die Bereitschaft
Die politischen Leitlinien stellen die maximalen, gleichzeitig erbringbaren Leistungen der Armee ab 2008/11 (ohne Einsatz der Reserven) dar. In der Vorbereitung zur Erfüllung einer Leistung wird zwischen «Grundbereitschaft» und «Einsatzbereitschaft» unterschieden.
Die «Grundbereitschaft» («Von einem spezifischen Auftrag unabhängiger, dauernd zu erreichender und zu erhaltender Zustand der Armee bezüglich Führung, Ausbildung, Logistik und Personal» - «fit for mission») beinhaltet die Kompetenz für den vorbestimmten Bereich. Die erste Grundbereitschaft wird am Ende der Rekrutenschule und/oder am Ende eines Umschulungskurs erreicht; Im Wiederholungskurs wird die Grundbereitschaft aufrechterhalten und derart weiterentwickelt, dass das Delta zur Einsatzbereitschaft möglichst klein wird.
Die «Einsatzbereitschaft» («Befähigung von Formationen und Waffensystemen sowie Tauglichkeit von Material, die zur Erfüllung der zugewiesenen Aufträge (bzw. Funktionen) erforderlich sind» - «fit for the mission») wird durch die Einsatzverbände geführt und beinhaltet somit die Fähigkeit und dadurch die perfekte Kenntnis eines definierten Auftrages, seiner Rahmenbedingungen und der dafür absolvierten einsatzbezogenen Ausbildung unter Einbezug der betroffenen Partner. Die Einsatzbereitschaft wird nach der auftrags- und einsatzbezogenen Ausbildung erreicht.
Gemäss dem Befehl für die Grundbereitschaft muss das Heer:
Existenzsicherungseinsätze im Inland und humanitäre Hilfe auch zusätzlich im Ausland jederzeit gewährleisten;
Die umfassende Fähigkeit zu Raumsicherungsoperationen mittelfristig erhalten;
Die Kernkompetenz Verteidigungsoperationen gegen einen konventionellen modernen Gegner über lange Friedensperioden erhalten.
Als Konsequenz in der Grunbereitschaft geht es heute minimal darum folgendes sicherzustellen:
die vollständige Kompetenz und Fähigkeit in der Existenzsicherung, Katastrophenhilfe und/oder für subsidiäre Einsätze;
die vollständige Kompetenz und eine teilweise Fähigkeit in der Raumsicherung;
Die «Grundbereitschaft» («Von einem spezifischen Auftrag unabhängiger, dauernd zu erreichender und zu erhaltender Zustand der Armee bezüglich Führung, Ausbildung, Logistik und Personal» - «fit for mission») beinhaltet die Kompetenz für den vorbestimmten Bereich. Die erste Grundbereitschaft wird am Ende der Rekrutenschule und/oder am Ende eines Umschulungskurs erreicht; Im Wiederholungskurs wird die Grundbereitschaft aufrechterhalten und derart weiterentwickelt, dass das Delta zur Einsatzbereitschaft möglichst klein wird.
Die «Einsatzbereitschaft» («Befähigung von Formationen und Waffensystemen sowie Tauglichkeit von Material, die zur Erfüllung der zugewiesenen Aufträge (bzw. Funktionen) erforderlich sind» - «fit for the mission») wird durch die Einsatzverbände geführt und beinhaltet somit die Fähigkeit und dadurch die perfekte Kenntnis eines definierten Auftrages, seiner Rahmenbedingungen und der dafür absolvierten einsatzbezogenen Ausbildung unter Einbezug der betroffenen Partner. Die Einsatzbereitschaft wird nach der auftrags- und einsatzbezogenen Ausbildung erreicht.
Gemäss dem Befehl für die Grundbereitschaft muss das Heer:
Existenzsicherungseinsätze im Inland und humanitäre Hilfe auch zusätzlich im Ausland jederzeit gewährleisten;
Die umfassende Fähigkeit zu Raumsicherungsoperationen mittelfristig erhalten;
Die Kernkompetenz Verteidigungsoperationen gegen einen konventionellen modernen Gegner über lange Friedensperioden erhalten.
Als Konsequenz in der Grunbereitschaft geht es heute minimal darum folgendes sicherzustellen:
die vollständige Kompetenz und Fähigkeit in der Existenzsicherung, Katastrophenhilfe und/oder für subsidiäre Einsätze;
die vollständige Kompetenz und eine teilweise Fähigkeit in der Raumsicherung;

