Drohnen Schiesskommandanten im Einsatz für die Artillerie
01.07.2011
Der Fachdienstkurs der Drohnen-Schiesskommandanten fand dieses Jahr in Zusammenarbeit mit der Artillerie Batterie 10/3 statt. Der anspruchsvolle und streitkräfteübergreifende Kurs wird jedes Jahr für die einzigen Drohnen-Schiesskommandanten der Schweizer Armee organisiert. Das exklusive Team von sieben Offizieren ist der Luftwaffe angegliedert, wird jedoch weiterhin artilleristisch ausgebildet.
Die Messlatte um als Drohnen-Schiesskommandant aufgenommen zu werden liegt hoch. Neben einer artilleristischen Ausbildung zum Offizier muss ein ausgezeichnetes räumliches Vorstellungsvermögen und die fundierte Grundausbildung als Schiesskommandant mitgebracht werden. Einen artilleristischen Fachdienstkurs für lediglich sieben Offizieren gibt es einzig bei den Drohnen-Schiesskommandanten. Dies unterstreicht die Bedeutung dieser seltenen Funktion. Neben den hohen technischen Anforderungen besteht die besondere Herausforderung in der engen Zusammenarbeit beispielsweise zwischen dem Drohnen-Pilot, welcher für die Steuerung der Drohne zuständig ist, dem Nutzlastoperateur, welcher verantwortlich für die Bedienung der optischen Beobachtungsgeräte ist und der schiessenden Artillerie. Im Fachdienstkurs wird daher der gesamte Prozess eines Artillerieschiessens geübt.
Streitkräfteübergreifender Fachdienstkurs
Der Fachdienstkurs für Drohnen-Schiesskommandanten wird jeweils in enger Zusammenarbeit zwischen Luftwaffe und Artillerie vorbereitet und durchgeführt. Diese übergreifende Ausbildung wird auch im Lehrverband Panzer und Artillerie sehr geschätzt, da so neben den Drohnen-Schiesskommandanten auch die schiessenden Artilleristen am Boden gefördert und gefordert werden. Die Artilleriebatterie 10/3 unter dem Kommando von Hauptmann Daniel Laffer stand ausschließlich für diese Aufgabe bereit. Eine Aufgabe, welche die Batterie gerne übernahm, weil dadurch die eigentliche Kernkompetenz der Kanoniere, das Schiessen mit der Panzerhaubitze M 109 KAWEST nicht zu kurz kam.
Der Fachdienstkurs besteht jeweils aus verschiedenen Elementen, neben der Feuerführung im scharfen Schuss werden auch Abläufe am Simulator trainiert. Daneben muss ein Drohnen-Schiesskommandant auch die Aufklärung aus der Luft beherrschen. Auf diesen Punkt weist auch Hauptmann Patrick Wick, Chef Drohnen-Schiesskommandant, hin: “Es braucht viel Erfahrung in der Beurteilung der Lage im Ziel.” Dies umso mehr, als dem Drohnen-Schiesskommandanten auf dem Bildschirm lediglich zwei Dimensionen zur Verfügung stehen.
Modernes Informationsbeschaffungsmittel
Aufklärungsdrohnensystem 95 (ADS-95)
Die militärischen Aufträge des ADS-95 mit seinen Drohnen-Flugzeugen sind die zeitverzugslose Nachrichtenbeschaffung bei Tag und Nacht, die optische Verifikation von Informationen aus anderen Nachrichtenquellen sowie die Unterstützung der Artillerie bei der Feuerleitung. Oft gelangen die Drohnen auch zugunsten ziviler Behörden zum Einsatz, etwa für das Grenzwachtkorps zur Überwachung der Landesgrenze, für die Polizei im Konferenzschutz, für die Feuerwehr zur Erkennung von Glutnestern sowie für kantonale Krisenstäbe bei Naturkatastrophen.
Dabei werden die Drohnen, die eine Spannweite von 5,7 Metern haben, von einer Bodenkontrollstation aus geflogen. Ihre ideale Einsatzhöhe liegt zwischen 1000 und 3000 Metern über Grund. Aus Sicherheitsgründen muss die Drohne am Tag in einigen Lufträumen von einem bemannten Flugzeug begleitet werden. Gesteuert wird die Drohne aber immer ab einer „Ground Control Station“, welche auch GCS genannt wird. Dort befindet sich auch der Arbeitsplatz des Schiesskommandanten.
Die Firma RUAG Aerospace, damals noch Eidgenössisches Flugzeugwerk Emmen (F+W), ist seit 1983 auf dem Drohnensektor tätig. Die Schweiz hat im September 1988 beschlossen ein Aufklärungsdrohnensystem zu beschaffen. Die von F+W entwickelte Drohne „Ranger“ erhielt die militärische Bezeichnung ADS-90 (Aufklärungs-Drohnen-System 90). Alle Drohnen tragen das Kennzeichen D- mit einer dreistelligen Zahl. Die Beschaffung von vier Systemen mit total 40 Drohnen war mit dem Rüstungsprogramm 1992 vorgesehen. Nachdem sich infolge einiger Anpassungen die Einführung verzögert hatte, wurde die Typenbezeichung in "ADS-95 Ranger" geändert. Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1995 wurde schlussendlich die Beschaffung von vier Systemen mit je sieben Drohnen beschlossen. Die Drohnen wurden der Luftwaffe am Ende 2001 offiziell übergeben.
Major Kevin Guerrero, Oblt Marc Amgwerd







