Vet D
Regelungen im Bereich Veterinärdienst betreffen Angehörige von Armeetiereinheiten, von Schulen und Kursen im Komp Zen Vet D & A Tiere wie auch Hundeführer im gesamten VBS. Die Regelungen und Anweisungen rund um das Armeetier sollen auf dieser Seite allen interessierten Stellen verfügbar sein.
Diese Seite dient der Information im Bereich Veterinärdienst für Armeetiere der Schweizer Armee.
Die Seite richtet sich insbesondere an folgende Personenkategorien:
- Hundeführer des VBS (LW, Mil Sich, AHW);
- Milizhundeführer;
- Trainsoldaten mit eigenem Pferd;
- Miliz Vet Az Of;
- Privattierärzte.
Das Gros der Dokumente, welches nur für höhere Kader und Veterinärarztoffiziere von Interesse ist und auch nur diesen zugänglich sein soll, ist auf dem Sharepoint www.armeetiere.ch
aufgeschaltet.
Für Fragen zu dieser Seite: Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere
Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2011
Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2011

