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Heer

Schiesspflicht

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2012 sind schiesspflichtig:

  • Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1978.
  • Armeeangehörige, die 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

  • Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
    Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

  • Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.

  • Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden.
    Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen. 

Daten

  • Obligatorische Schiesspflicht
    Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter  Abfrage Schiessdaten Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. ersichtlich.

  • Nachschiesskurse
    Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. aufgeboten.

Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.

Programm

  • 5 Schuss          Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss          Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss    Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 3 Schuss    Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
  • 1 x 5 Schuss    Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden

Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Beitragsberechtigung

Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen sind bis und mit ihrem Entlassungsjahr beitragsberechtigt.

Meldung über erfüllte Schiesspflicht

Zur Beachtung:

  • Die Vereine erfassen in der VVAdmin Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. die Angaben des Schützen und das erzielte Resultat.
    Der Abgleich mit dem PISA erfolgt automatisch.

Für Fragen zu dieser Seite: Schiesswesen ausser Dienst
Zuletzt aktualisiert am: 07.02.2012
Das Emblem des Heeres

Rechtliche Grundlagen

 

Fragen

Haben Sie Fragen zur Schiesspflicht?

Die Kantonale Militärbehörde
hilft Ihnen weiter!

 

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