- Armeeangehörige, welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1978.
- Armeeangehörige, die 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Auf den 31.12.2012 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1978 sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist. - Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
- Subalternoffiziere (Lt/Oblt) der mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Truppengattungen und Dienstzweige bis zum Ende des Jahres in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden.
Sie können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25m nicht, so müssen sie das obligatorische Programm 300m schiessen.
Schiesspflicht
2012 sind schiesspflichtig:
Daten
- Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Verfügbare Schiessdaten und -zeiten sind unter Abfrage Schiessdaten
ersichtlich. - Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs
aufgeboten.
Die Daten sind jeweils ab September verfügbar.
Programm
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
- 1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4 in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Beitragsberechtigung
Alle noch eingeteilten Armeeangehörigen sind bis und mit ihrem Entlassungsjahr beitragsberechtigt.
Meldung über erfüllte Schiesspflicht
Zur Beachtung:
- Die Vereine erfassen in der VVAdmin
die Angaben des Schützen und das erzielte Resultat.
Der Abgleich mit dem PISA erfolgt automatisch.
- Formular 27.123 (d)
Merkblatt 2012
Publiziert am: 05.01.2012 | Grösse: 463 Kb | Typ: PDF
- Formular 27.124 (d)
Schiesspflicht 2012
Publiziert am: 10.11.2011 | Grösse: 216 Kb | Typ: PDF
Rechtliche Grundlagen
Fragen
Haben Sie Fragen zur Schiesspflicht?
Die Kantonale Militärbehörde
hilft Ihnen weiter!

