Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich, Ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht ganz klar die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten
Doch in freien Zeiten und an Wochenenden kann die Bevölkerung gewisse Teile zu klar definierten Zeiten für Freizeitaktivitäten nutzen. Dabei gilt der Grundsatz eines «Miteinander – Nebeneinander» was in der Regel in entsprechenden Benutzerordnungen festgelegt wird. Wichtig dabei, dass sich die Freizeitsportler, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger an die bestehenden und kommunizierten Regeln halten.




