Ein Waffenplatz ist in erster Linie ein Ausbildungs- und Übungsplatz für die Schweizer Armee. Doch die Waffen- und Schiessplätze sind nur in den sensiblen Bereichen durch Zäune abgesperrt, also grösstenteils für Jedermann zugänglich. Wenn die Truppe die Anlagen nicht benötigt oder am Wochenende den verdienten Urlaub geniesst, soll das Gebiet durchaus der Bevölkerung der Region Thun als Naherholungsgebiet dienen. Und dem ist nicht erst seit heute so.
Risiken, Probleme
Die Bevölkerung drängte seit jeher am Wochenende auf die Pisten, beging mit Hunden, teils sogar mit Kindern und ganzen Familien gefährliches Gelände in Richtung Zielhang (Blindgänger). Die Situation wurde ab Mitte der neunziger Jahre unverantwortbar, eine Entflechtung der Nutzungen musste rasch gefunden werden.
Neuerungen ab 1998
Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen brachte 1998 die dringend nötige Klärung der Situation: Öffnung der vorderen Allmend und der Panzerpiste zu bestimmten genau festgelegten Zeiten und Schonung der ökologisch empfindlichen Bereiche sowie Vermeiden der Risiken durch Blindgänger etc.
Die Neuerungen fanden in der grossen Mehrheit der Bevölkerung regen Anklang und Akzeptanz. An Wochenenden können Hunderte von Freizeitsportlern und Erholungssuchenden den Waffenplatz nutzen und sich an dessen Weite und dem fehlenden Motorverkehr erfreuen. Somit verfügen wir über ein Freizeitangebot, wie es nur die wenigsten Waffenplätze der Schweiz zu bieten vermögen. Wer sich an einem schönen Samstag oder Sonntag im Raum des Flugplatzes Thun begibt, kann sich von der regen Nutzung durch Freizeitsportler selber ein Bild machen.
Toleranz und Mithilfe ist gefragt
Damit die Nutzung – das Miteinander und Nebeneinander – funktioniert und nicht zu neuen Risiken oder gegenseitigen Problemen führt, wird auf eine strikte Durchsetzung der Einschränkungen Wert gelegt. Dies wurde mit der neuen Ausschilderung der bestehenden Benutzungsordnung auch entsprechend kommuniziert.
Benutzungsordnung für Zivilpersonen
Armee, Natur, Bevölkerung: Miteinander – Nebeneinander
Für den Waffenplatz Thun besteht seit 1998 eine Benutzungsordnung für Zivilpersonen, die das partnerschaftliche Miteinander und Nebeneinander von Zivil und Militär klar regelt. Diese Benutzungsordnung weist Sperrgebiete aus, in welchen sich weder Menschen noch Hunde und Pferde aufhalten dürfen um den Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten. Störungsempfindliche Bodenbrüter wie der Flussregenpfeifer und die Feldlerche, gefährdete Amphibien und Reptilien wie die Kreuzkröte, die Gelbbauchunke oder die Ringelnatter sowie Libellen und Heuschrecken aller Art sind nur einige Beispiele dafür. Ein weiterer Grund für die Sperrung gewisser Zonen liegt darin, dass sich im Zielgebiet des Ausbildungsgeländes Blindgänger und Munitionsteile befinden können.
Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen ist an allen Zugängen zum Waffenplatz Thun auf neu erstellten, übersichtlichen Tafeln publiziert. Das Waffenplatzgelände ist ausserhalb der Sperrzonen am Wochenende ganztags (während der Woche ab 18 Uhr eingeschränkt) zugänglich. Zivile motorbetriebene Geräte (auch Pocket Bikes) sind auf dem ganzen Waffenplatz verboten.
Die Benutzungsordnung für Zivilpersonen ist an allen Zugängen zum Waffenplatz Thun auf neu erstellten, übersichtlichen Tafeln publiziert. Das Waffenplatzgelände ist ausserhalb der Sperrzonen am Wochenende ganztags (während der Woche ab 18 Uhr eingeschränkt) zugänglich. Zivile motorbetriebene Geräte (auch Pocket Bikes) sind auf dem ganzen Waffenplatz verboten.
- Der neue Flyer: Benutzerordnung
Das PDF-Dokument zeigt Ihnen die Eckpunkte der Benutzerordnung auf einen Blick (A4_Querformat, farbig)
Publiziert am: 04.06.2008 | Grösse: 262 Kb | Typ: PDF
- Der neue Flyer: Naturpark
Das PDF-Dokument zeigt Ihnen Interessantes und Wissenswertes über das wunderbare Naherholungsgebiet (A4_Querformat, farbig)
Publiziert am: 05.06.2008 | Grösse: 197 Kb | Typ: PDF
Benutzungsordnung: Keine Erfindung aus dem Jahr 2008
Einige Grundsätze des «Miteinander – Nebeneinander»
1. Sie befinden sich auf militärischem Ausbildungsgelände. Beachten Sie in jedem Fall sorgfältig die Signalisation. Halten Sie sich, nicht zuletzt in Ihrem Interesse, strikte an die Sperrgebiete.
2. Halten Sie sich an die erlaubten Nutzungszeiten. Ausserhalb dieser Zeit ist der Platz strikte für die Truppe reserviert.
3. Im begehbaren Bereich sind Hunde stets an der Leine zu führen; nutzen Sie die Robidog Kästen und entsorgen Sie die Beutel nicht irgendwo in der Natur!!
4. Blindgänger und Munitionsteile dürfen keinesfalls berührt oder weggetragen werden. Markieren Sie die Fundstelle (z.B. Ast oder Pfahl) und erstatten Sie so rasch als möglich Meldung an die Blindgängermeldezentrale/Polizei:117.
5. Schonen Sie die landwirtschaftlichen Nutzflächen und Kulturen. Begehen Sie das erlaubte Gebiet nur auf den Wegen.
6. Helfen Sie uns Sorge zur Allmend zu tragen. Werfen Sie keine Abfälle weg, verhindern Sie die Entstehung illegaler Deponien.
7. Es dürfen keine Feuer entfacht und keine Picknickplätze geschaffen werden.
8. Die Sperrgebiete (Karte rot!) sind strikte zu meiden.
2. Halten Sie sich an die erlaubten Nutzungszeiten. Ausserhalb dieser Zeit ist der Platz strikte für die Truppe reserviert.
3. Im begehbaren Bereich sind Hunde stets an der Leine zu führen; nutzen Sie die Robidog Kästen und entsorgen Sie die Beutel nicht irgendwo in der Natur!!
4. Blindgänger und Munitionsteile dürfen keinesfalls berührt oder weggetragen werden. Markieren Sie die Fundstelle (z.B. Ast oder Pfahl) und erstatten Sie so rasch als möglich Meldung an die Blindgängermeldezentrale/Polizei:117.
5. Schonen Sie die landwirtschaftlichen Nutzflächen und Kulturen. Begehen Sie das erlaubte Gebiet nur auf den Wegen.
6. Helfen Sie uns Sorge zur Allmend zu tragen. Werfen Sie keine Abfälle weg, verhindern Sie die Entstehung illegaler Deponien.
7. Es dürfen keine Feuer entfacht und keine Picknickplätze geschaffen werden.
8. Die Sperrgebiete (Karte rot!) sind strikte zu meiden.


